Lexikon -Zinsschranke
Zinsaufwendungen, die gewerbliche Unternehmen als Betriebsausgaben geltend machen wollen, werden beschränkt.
Im Gegensatz zur abgelösten Gesellschafter-Fremdfinanzierung, betrifft die Zinsschranke neben Kapitalgesellschaften auch natürliche Personen und Personengesellschaften.