Lexikon -Zinsabschlag
Die Zinsabschlagssteuer wird auf die Zinserträge des Steuerpflichtigen erhoben und wird durch das kontoführende Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt.
Dies geschieht nur, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt oder das Freistellungsvolumen überschritten wurde.