Lexikon -Zillmerung
Die Zillmerung (benannt nach August Zillmer) ist eine Deckungskapital-Berechnungsformel der Versicherungsmathematik. Die Formel dient vorallem zur Berechnung der Deckungsrückstellung für traditionelle Lebens- und Krankenversicherungen in der handelsrechtlichen Bilanz.
Der zulässige Höchstsatz für die Zillmerung von Abschlusskosten beträgt 40 Promille der Beitragssumme.
Diese Regelung stammt vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV).