Lexikon -Betriebsinhaltsversicherung
Entstehen Schäden an der Einrichtung eines versicherten Betriebes, der Waren oder Vorräten oder gar dem Eigentum von Mitarbeitern, schützt die Geschäftsinhaltsversicherung vor den finanziellen Folgen.
Diese Versicherung setzt sich aus verschiedenen Teilbereichen zusammen:
Feuerversicherung:
Bei Blitzschlag, Brand oder Explosion bietet die Feuerversicherung Schutz vor den finanziellen Folgen. Kosten für Lösch- und Aufräumarbeiten werden ebenso übernommen, wie alle Maßnahmen, die der Schadenminderung dienen.
Dabei ist die Übernahme der Kosten oft begrenzt und/oder an eine zuvor vereinbarte Versicherungssumme gebunden.
Einbruchdiebstahlversicherung:
Waren, die bei einem Einbruch entwendet wurden, werden ersetzt. Empfehlenswert ist, diese Versicherung mit einer Absicherung gegen Vandalismus-Schäden zu kombinieren; entstehen bei Einbrüchen oft erhebliche Schäden an der Geschäftseinrichtung (vor allem Türen, Fenster).
Leitungswasserversicherung:
Durch Leitungswasserschäden infolge von Rohrbruch kann das gesamt Warenlager eines Betriebs vernichtet werden. Aber auch EDV-Anlagen und Maschinen sind bedroht.
Eine Leitungwasserversicherung übernimmt die Kosten für die entstandenen Schäden, auch wenn Frost die Ursache des Rohrbruchs war.
Kosten, die notwendig sind, um die Schäden am Gebäude bzw. der Rohrleitung zu beheben, übernimmt die Geschäftsgebäudeversicherung.
Entstehen am Warenlager oder der Geschäftseinrichtung Sturmschäden, übernimmt die Betriebsinhaltsversicherung die Kosten zur Wiederherstellung. Hagelschäden können bei den meisten Versicherern separat abgesichert werden.
Betriebsinhaltsversicherungen entschädigen nach dem Neuwertprinzip (der Neuwert der zerstörten Sachen wird ersetzt).
Die zu zahlenden Beiträge zur Betriebsinhaltsversicherung sind Betriebsausgaben.
Technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sind ebenso versichert wie Warenvorräte und sogar Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen.