Setzen Sie Ihre Rechte gegenüber Ihrem Arbeitgeber durch, sei es wegen unberechtigter Kündigung, Abfindungsklagen, ausbleibende Gehaltszahlungen usw.
Zur Berufsrechtsschutz gehören folgende Leistungsarten, z.B.,
- Allgemeiner RS im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten
- Opferrechtsschutz im Beruflichen Bereich
- Der Arbeitsrechtsschutz ist Bestandteil der Berufsrechtsschutz und eine mitversicherte Leistungsart innerhalb der Berufsrechtsschutz.
Bei einigen Gesellschaften ist der Arbeitsrechtsschutz nur gegen Mehrpreis mitversicherbar.
siehe auch -->
Arbeitsrechtsschutz
-->
Rechtsschutzversicherung